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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufträge können von beiden Seiten nur dann storniert werden, wenn nach dem Vertragsabschluss wesentliche Auftragsvoraussetzungen entfallen sind.

Der Auftraggeber stellt dem Verlag rechtzeitig vollständige, technisch geeignete Druckunterlagen zur Verfügung. Korrekturabzüge werden auf Wunsch übersandt. Wird die Korrektur vom Auftraggeber nicht innerhalb der vom Verlag gesetzten Frist zurückgesandt, gilt die Anzeige als druckreif. Sofern der Verlag keine oder nur unvollständige Druckunterlagen erhält, wird nach den vorliegenden Unterlagen eine allgemeine Anzeige gesetzt und veröffentlicht. Sofern die Druckunterlagen des Auftraggebers technisch nicht geeignet oder mangelhaft sind, gehen die technischen Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers. Mangelhafte Druckwiedergabe, die auf technisch nicht geeignete Druckunterlagen zurückzuführen ist, berechtigt nicht zur Zahlungsminderung.

Bei redaktionell gestalteten Anzeigen behält sich der Verlag Textkürzungen - auch bei Wiederholungsterminen - vor, wenn die tatsächliche Anzeigengröße auf Grund der Textmenge über der bestellten Größe liegt.

Schmuckfarben werden, wenn nicht anders vereinbart, als Normfarben BLAU - ROT - GELB - (CYAN - MAGENTA - YELLOW) nach der Euroskala-Nr. 16539) gedruckt. Andere Schmuckfarben werden nach Vorlage eines Farbmusters im Zusammendruck aus diesen Normfarben erzielt. Für Vierfarbanzeigen stellt der Kunde neben den Druckfilmen oder geeigneten belichtungsfähigen Dateien farbrichtige Andrucke zur Verfügung. Geringe Farbabweichungen im Druck berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.

Sollten Ihre Druckunterlagen nicht unseren Vorgaben auf dem Merkblatt entsprechen, so werden sämtliche Farben automatisch in CMYK umgewandelt. In die Bilder wird das Farbprofil für den Zeitungsdruck (Farbänderung auf 240 %) eingebunden. Daher können wir bei Nichtbeachtung unserer Vorgaben keine Garantie für eine farbgetreue Wiedergabe übernehmen.

Placierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Abweichungen aus technischen Gründen behält sich der Verlag vor; sie berechtigen nicht zur Preisminderung. Bindende Placierungsvereinbarungen werden mit 25 % Preisaufschlag berechnet. Eventuelle Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der bestellten Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder - nach Wahl des Verlages - eine einwandfreie Ersatzanzeige in der folgenden Ausgabe. Das Recht auf Zahlungsminderung ist beschränkt auf das Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.

Rabattvereinbarungen für mehrere Erscheinungstermine gelten für einen Zeitraum von
12 Monaten, sofern nicht ein anderer Zeitraum ausdrücklich vereinbart wurde. Sofern aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, weniger Anzeigen als vereinbart veröffentlicht werden, sind Rabatte, die im Voraus gewährt wurden, vom Auftraggeber nachträglich dem Verlag zu erstatten.

Sofern innerhalb der Fälligkeit von Rechnungen keine Zahlung erfolgt ist, stellt der Verlag € 2,25 Mahngebühr pro Mahnung in Rechnung. Ab Fälligkeit gelten Verzugszinsen von 8 % als vereinbart. Der Auftraggeber verzichtet auf den Nachweis, daß dem Verlag die Zinskosten tatsächlich entstanden sind.

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung oder Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt. Der Verlag haftet nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In sonstigen Fällen ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.

Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- oder Beilagenaufträge unter einheitlichen Gesichtspunkten nach Inhalt, Herkunft oder technischer Form abzulehnen.

Druckvorlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht des Verlages endet 3 Monate nach der Veröffentlichung.

Der Verlag behält sich vor, mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen ein oder mehrere andere Unternehmen zu beauftragen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.
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